CORROFLON-Schläuche werden von TECNO PLAST nach Deutschland und Österreich geliefert. TECNO PLAST ist nach ISO 9001:2008 und nach der Druckgeräte-Richtlinie 2014/68/EU, Modul H, zertifiziert.
Zertifikate/Zeugnisse/Konformitätserklärungen
Folgende Zeugnisse sind auf Anfrage bzw. Bestellung erhältlich:
Materialzeugnisse 3.1, Druckzertifikate 3.1. und Zeugnisse für Oberflächenbeschaffenheit, jeweils nach EN 10204, sowie Umstempelbescheinigung. Ausnahme: Meterware ohne Druckprüfung.
Sollten Schlauchleitungen gemäß Druckgeräte-Richtlinie eingestuft werden, sind diese mit “CE” gekennzeichnet und werden mit einer entsprechenden Konformitätserklärung ausgeliefert.
Die Schlauchleitungen sind je nach Ausführung für den Einsatz in gasexplosionsgefährdeten Atmosphären der Zone 0,1 und 2 bei der Verwendung mit brennbaren Flüssigkeiten der Explosionsgruppe IIA und IIB geeignet.
Eine detaillierte Tabelle und einen Prüfbericht finden Sie auf der Homepage von TECNO PLAST im Downloadbereich. Eine Konformitätserklärung gemäß ATEX-Richtlinie 2014/34/EU kann ausgestellt werden.
Konformitätserklärungen können ebenfalls geliefert werden für:
- weißen Liner nach der FDA-Richtlinie 21 CFR 177.1550
- antistatischem schwarzen Liner für Rußanteile gemäß der FDA-Richtlinie 21 CFR 178.3297
- die USP-Class VI -121°C mit USP <87> und <88>
- Prüfungen nach ISO 10993-5, 6, 10, und 11
Werksprüfung der CORROFLONSchlauchleitungen
Alle fertig montierten Corroflon-Schlauchleitungen werden neben einer gewissenhaften Qualitätskontrolle zusätzlich mit dem 1,5 fachen des max. Betriebsdruckes der Schlauchleitung einer Dichtheitsprüfung, nach DIN EN ISO 1402, unterzogen. Maßgeblich für den Prüfdruck ist das schwächste Bauteil der Schlauchleitung.
Es handelt sich um eine hydrostatische Prüfung. Ein weiterer Bestandteil der Werksprüfung ist die Kontrolle der elektrischen Leitfähigkeit.
Kennzeichnungen
Grundsätzlich erfolgt – falls vom Kunden nicht anders gewünscht – eine Kennzeichnung der Schlauchleitung nach DIN EN 16643, Typ C, möglichst auf der Presshülse. Ferner werden ggf. Kennzeichnungen nach der Druckgeräterichtlinie vorgenommen.